VERKAUFSBEDINGUNGEN
Artikel 1 : Dieser saisonale Mietvertrag ist ausschließlich für die Vermietung der Gîte La Melinothe reserviert, die sich in der Rue de Courmononcle 2, 10160 PAISY-COSDON befindet. Vermieter ist SAS LA MELINOTHE, 49 rue de Cosdon, 10160 PAISY-COSDON.
Artikel 2 Dauer des Aufenthalts : Der Mieter, der einen Mietvertrag auf Zeit geschlossen hat, kann unter keinen Umständen Anspruch darauf erheben, am Ende des Aufenthalts in den Räumlichkeiten zu bleiben.
Artikel 3 - Vertragsabschluss : Die Reservierung wird wirksam, wenn der Mieter dem Eigentümer eine Anzahlung von 25 % des Gesamtmietbetrags und eine Kopie des unterschriebenen Vertrags vor dem auf der Vorderseite angegebenen Datum zusendet. Eine zweite Ausfertigung ist vom Mieter aufzubewahren.
Die zwischen den Parteien dieser Urkunde abgeschlossene Vermietung kann in keinem Fall, auch nur teilweise, an Dritte, natürliche oder juristische Personen, ohne schriftliche Zustimmung des Eigentümers weitergegeben werden.
Jeder Verstoß gegen diesen letzten Absatz würde wahrscheinlich zur sofortigen Beendigung des Mietverhältnisses aufgrund des Verschuldens des Mieters führen, wobei das Mietprodukt endgültig vom Eigentümer erworben wird.

Artikel 4 - Widerrufsfreiheit : Bei Reservierungen per Post, Telefon oder Internet profitiert der Mieter nicht von der Widerrufsfrist gemäß Artikel L121-21-8 des Verbrauchergesetzbuchs, insbesondere in Bezug auf die Erbringung von Beherbergungsleistungen einem Datum oder gemäß einer festgelegten Periodizität.
Artikel 5 - Stornierung durch den Mieter : Jede Stornierung muss dem Eigentümer per Einschreiben mitgeteilt werden.
a) Stornierung vor Ankunft am Standort:
die Kaution verbleibt beim Eigentümer. Letzterer kann den Restbetrag des Aufenthalts einbehalten, wenn die Stornierung weniger als 30 Tage vor dem geplanten Datum des Eintritts in die Räumlichkeiten erfolgt.
Wenn der Mieter nicht innerhalb von 24 Stunden nach dem im Vertrag angegebenen Ankunftsdatum erscheint, wird dieser Vertrag ungültig und der Eigentümer kann über seine Unterkunft verfügen.
b) bei Verkürzung des Aufenthaltes verbleibt der Mietpreis beim Eigentümer. Es erfolgt keine Rückerstattung.
Artikel 6 - Stornierung durch den Eigentümer : Der Eigentümer zahlt dem Mieter alle gezahlten Beträge.
Artikel 7 - Ankunft : Der Mieter muss sich am angegebenen Tag und zu der in diesem Vertrag genannten Uhrzeit einfinden. Bei verspäteter oder verspäteter Ankunft muss der Mieter den Eigentümer benachrichtigen.
Artikel 8- Zahlung des Restbetrags des Aufenthalts: Der Restbetrag ist 30 Tage vor Beginn des Aufenthalts fällig. Zu diesem Zeitpunkt wird der Kunde aufgefordert, diesen Betrag zu zahlen.
Artikel 9 - Inventar :Ein Inventar wird gemeinsam erstellt und vom Mieter und dem Eigentümer oder seinem Vertreter bei der Ankunft und Abreise aus der Gîte unterzeichnet. Dieses Inventar ist die einzige Referenz im Falle einer Streitigkeit bezüglich des Inventars.
Der Sauberkeitszustand der Unterkunft bei Ankunft des Mieters ist im Inventar zu vermerken. Die Reinigung der Räumlichkeiten obliegt dem Mieter während der Mietzeit und vor seiner Abreise. Die Höhe etwaiger Reinigungskosten ergibt sich aus der im Beschreibungsblatt angeführten Berechnung.
Artikel 10 - Kaution oder Kaution : Bei der Ankunft des Mieters wird vom Eigentümer eine Kaution in Höhe von 600 € verlangt. Nach der widersprüchlichen Erstellung des Ausgangsinventars wird diese Kaution nach Abzug der Kosten für die Wiederherstellung der Räumlichkeiten zurückerstattet, falls Schäden festgestellt wurden.
Artikel 11 - Nutzung der Räumlichkeiten : Der Mieter muss die friedliche Art der Vermietung sicherstellen und sie in Übereinstimmung mit der Bestimmung der Räumlichkeiten nutzen.
Abschnitt 12- Kapazität : Dieser Vertrag wird für eine maximale Kapazität von 12 Personen geschlossen. Wenn die Anzahl der Mieter die Kapazität übersteigt, kann der Eigentümer die zusätzlichen Personen ablehnen. Jede Änderung oder Beendigung des Vertrages wird auf Initiative des Kunden in Betracht gezogen.
Abschnitt 13 –Tiere willkommen : Tiere sind in der Gîte nicht erlaubt.
Artikel 14 - Versicherung : Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch sein Verschulden entstehen.Für diese verschiedenen Risiken muss er durch einen Resort-Versicherungsvertrag versichert sein.
Artikel 15 - Zahlung der Gebühren : Am Ende des Aufenthalts muss der Mieter die nicht im Preis inbegriffenen Gebühren des Eigentümers sowie die Zahlung aller Optionen zahlen, von denen er profitiert hat.
Ihre Höhe wird auf der Grundlage der in diesem Vertrag und im Beschreibungsblatt genannten Berechnung ermittelt und vom Eigentümer nachgewiesen.
Artikel 16 - Streitigkeiten :Jede Beschwerde bezüglich des Inventars und des Zustands der Beschreibung während einer Anmietung muss innerhalb von drei Tagen nach Betreten der Räumlichkeiten bei der Abteilungs- oder abteilungsübergreifenden Zweigstelle von Gîtes de France eingereicht werden. Jede andere Beschwerde muss so schnell wie möglich per Brief an ihn gerichtet werden.